amtliche Untersuchungen


GTÜ

Als Gründungsmitglied der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) - der größten Überwachungsorganisation von freien Sachverständigen - führen wir in deren Auftrag entsprechend der Gesetzgebung und Anerkennung durch die Länder Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz, Fahrzeuguntersuchungen gemäß § 29 der StVZO durch.
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Folgende Leistungen können unsere Prüfingenieure Ihnen anbieten:
Verkehrssicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO (Hauptuntersuchung) zur Erlangung der amtlichen Prüfplakette nach Anlage VIIIa sowohl in unseren eigenen Stationen als auch an anerkannten Prüfstützpunkten wie z.B. Werkstätten.
Untersuchung Motormanagement und der Abgase (UMA, vormals Abgasuntersuchung / AU) die seit 01.01.2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung ist.
Abnahmen von Fahrzeug Ein- und Anbauten nach § 19 (3) StVZO, z.B.:

  • Tieferlegungen
  • Reifen und Räder
  • Spoiler und Verbreiterungen
    Zusätzliche Untersuchungen:
  • Untersuchung zur Erlangung des H-Kennzeichens für Oldtimer (§ 21c alt bzw. § 23 neu StVZO). Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Infoblatt: Mein Auto wird Oldtimer!
  • Überprüfungen nach BO-Kraft – Fahrzeuge zur Personenbeförderung
  • Überprüfungen nach ADR - GGVS (Gefahrgut-Verordnung Straße)
  • Änderung der Fahrzeugpapiere nach § 13 FZV (früher § 27 StVZO)
  • Gasprüfungen an Wohnmobilen und Wohnanhängern
  • Überprüfung der Verkehrssicherheit nach § 5 FZV (früher § 17 StVZO)
  • Ergänzende Untersuchungen zu Hauptuntersuchung für Fahrzeuge mit Gasantrieb (GWP, GSP)

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